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Betriebshaftpflichtversicherung |
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Einen großen Bereich innerhalb der Versicherungen stellen die Haftpflichtversicherungen dar. Diese gibt es zum Beispiel als private Haftpflichtversicherung für Privatpersonen, aber auch sehr spezielle Risiken können mit einer separaten Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Auch Selbstständige und Freiberufler sollten im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen bestimmte Risiken abgesichert sein. Dieses kann zum Beispiel durch eine Betriebshaftpflichtversicherung geschehen. Diese spezielle Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit beruflicher Art stehen. Im Grunde besteht für Betriebe sogar noch ein höheres Risiko, dass einmal ein Haftpflichtschaden verursacht wird, weil hier oftmals (außer Einzelunternehmen) sehr viele Personen tätig sind, von denen immer ein potentielles Risiko ausgeht, einen Schaden zu verursachen.Aus dem genannten Grunde sollte sich also der Inhaber eines Betriebes bzw. eines Unternehmens stets im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen mögliche Schadenersatzansprüche Dritter absichern. Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung kann man sich gegen Personenschäden, Sachschäden, und Vermögensschäden absichern, die durch den Geschäftsinhaber selber, oder einem der Mitarbeiter verursacht werden können. Es ist ohnehin ein ganz wichtiger Aspekt bei dieser Versicherung, dass nicht nur der Geschäftsinhaber versichert ist, sondern auch alle im Betrieb tätigen Mitarbeiter. Verursacht also ein Angestellter einen Schaden, wird dieser genauso von der Versicherung reguliert, also wenn der Versicherungsnehmer diesen verursacht hätte. Der Beitrag zu dieser speziellen Haftpflichtversicherung richtet sich nicht nur nach der gewünschten Deckungssumme, sondern verständlicher Weise auch nach der Anzahl der Mitarbeiter, da jeder Mitarbeiter mehr im Betrieb natürlich für die Versicherungsgesellschaft ein höheres Leistungsrisiko darstellt.
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